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Referat 8

Richtlinie 08-10

Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren (DGUV Information 205-014)

Diese Richtlinie kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung herangezogen werden.  

Sie richtet sich in erster Linie an die Träger bzw. Trägerinnen der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften und soll Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können.  

Die Trägerin oder der Träger der Feuerwehr kann bei Beachtung der hier aufgeführten Empfehlungen davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen hat. 

Damit soll den verantwortlichen Personen der öffentlichen Feuerwehren bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen (Einsatz-) Risiken und Zuordnung persönlicher Schutzausrüstung ein Hilfsmittel an die Hand gegeben werden. 

Durch diese Richtlinie/DGUV Information wird berücksichtigt, dass die Organisationsstruktur der deutschen Feuerwehren zur Absicherung des Grundschutzes häufig die Zusammenarbeit von Feuerwehren unterschiedlicher Hoheitsträger erforderlich macht. 

Diese vorliegende Richtlinie/DGUV Information ist eine Weiterentwicklung der Richtlinie 08-10 bzw. DGUV Information 205-014 vom September 2016. 

Die aktuelle DGUV Information 205-014 aus August 2024 steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“

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