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Stellungnahme der vfdb zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sowie der vorgesehenen Änderungsanträge

Die vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) begrüßt die Reform der Notfallversorgung durch die Bundesregierung, betont jedoch, dass die Organisation des Rettungsdienstes gemäß föderaler Strukturen in der Zuständigkeit der Länder bleiben sollte. Der Bundesgesetzgeber soll lediglich Rahmenbedingungen und eine angemessene Finanzierung festlegen, die regional angepasst werden kann.

Positiv bewertet die vfdb die Einführung eines neuen Leistungsbereichs (§ 30 SGB V) für medizinische Notfallrettung und die Betonung der Sicherstellungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen rund um die Uhr verfügbaren Notfalldienst. Kritisiert werden jedoch Regelungen, die Transparenz fordern, aber praktische Hindernisse schaffen könnten, sowie die geplante Besetzung und Bindungswirkung des Qualitätsausschusses Notfallrettung.

Die vfdb fordert eine stärkere Einbindung von Experten und Leistungserbringern sowie die Sicherstellung einer evidenzbasierten und unverbindlichen Arbeit des Ausschusses. Abschließend wird eine bessere Finanzierung des Krankenfahrdienstes und die Einrichtung einer Schiedsstelle für festgefahrene Kostenverhandlungen gefordert.

Die gesamte Stellungnahme können Sie hier herunterladen: Stellungnahme der vfdb zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sowie der vorgesehenen Änderungsanträge

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